Kabinettsbeschluss: Stufenmodell bei CO2-Kosten

02.06.2022

Kabinettsbeschluss: Stufenmodell bei CO2-Kosten

Bei der CO2-Abgabe möchte die Ampel Mieter entlasten. Bisher können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben nun hat die Ampel ein Stufenmodell beschlossen, bei dem der Vermieter anteilig zahlen muss.

Was wurde beschlossen?

Die Bundesregierung hat nun eine Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis beschlossen. Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter. Investieren sie in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Je nachdem wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist und wie hoch der CO2-Verbrauch ist, müssen Vermieter dann zwischen null und 90 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.

Kg CO2 pro m² und Jahr Vermieter : Mieter

0 bis 12 kg 0 % : 100 %
12 bis 17 kg 10 % : 90 %
17 bis 22 kg 20 % : 80 %
22 bis 27 kg 30 % : 70 %
27 bis 32 kg 40 % : 60 %
32 bis 37 kg 50 % : 50 %
37 bis 42 kg 60 % : 40 %
42 bis 47 kg 70 % : 30 %
47 bis 52 kg 80 % : 20 %
Über 52 kg 90 % : 0 %

Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, Gebäuden in Milieuschutzgebieten, gewerblichen Immobilien oder in Gebieten mit eingeschränkter Energieversorgung. Die CO2-Steuer beträgt derzeit 30 Euro je Tonne CO2 und steigt bis zum Jahre 2025 stufenweise auf 55 Euro an. Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, tritt es am 1.1.2023 in Kraft.

Ihr Ansprechpartner

Björn Disse
Inhaber

Diplom Sachverständiger (DIA)

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