Immobilien ABC IMMOBILIEN SEIT 1970

Hier finden Sie eine umfassende Zusammenstellung von Begriffen und Fachbegriffen aus der Welt der Immobilien. Wir haben das Immobilien-ABC zusammengestellt, um Ihnen bei der Suche nach Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu helfen. Sie werden hier von A bis Z alles finden, von Begriffen wie "Betriebskosten" und "Erbbaurecht" bis hin zu Fachbegriffen wie "Instandhaltungsrücklage" und "Liegenschaftskataster". Wir bemühen uns, unsere Informationen so einfach wie möglich zu gestalten, damit Sie die benötigten Informationen schnell und einfach finden können. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.

Wir hoffen, dass Ihnen unser Immobilien-ABC weiterhilft und Sie bei Ihren Entscheidungen im Bereich Immobilien unterstützt.

  • Auflassungsvormerkung. Ein Käufer einer Immobilie ist erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Bis zu dieser Eintragung kann der Käufer zur Sicherung des Erwerbs eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen, sodass der Verkäufer das Grundstück kein weiteres Mal verkaufen kann. Zudem erlaubt die Auflassungsvormerkung dem Käufer den Kaufpreis erst nach der Eigentumsüberschreibung (die Eintragung ins Grundbuch) zu bezahlen. Das heißt durch die Auflassungsvormerkung wird der Erwerber vor unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert.

  • Beurkundung. Der Gesetzgeber sieht zum Schutz der Betroffenen vor, dass Kaufverträge im Immobilienbereich notariell beurkundet werden müssen. Liegt keine Beurkundung vor, so ist der Kaufvertrag nichtig.

  • Courtage. Mit Courtage oder auch Provision wird die Vermittlungsgebühr eines Maklers bezeichnet, die beim Kauf oder Verkauf von an der Börse gehandelten Wertpapieren, Devisen oder Waren, beim Immobilienhandel und in verschiedenen Dienstleistungssektoren anfällt.

  • Denkmalschutz. Der Denkmalschutz soll Kulturdenkmäler dauerhaft erhalten und Schutz davor bieten, dass diese nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Ein Energieausweis ist laut Energiesparverordnung hier nicht erforderlich.

  • Erbbaurecht. Das Erbbaurecht ist das Recht, auf oder unter fremdem Grundstück ein „Bauwerk“ zu haben. Das Bauwerk ist Eigentum des Erbbauberechtigten. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten.

  • Flurkarte. Die Flurkarte ist eine Landkarte, auf der alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet sind. Die Flurkarte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und angefordert werden.

  • Grundschuld. Die Grundschuld ist eine Belastung eines Grundstücks und dient zur Absicherung von Schulden des Eigentümers.

  • Hausgeld. Das Hausgeld ist eine monatliche Vorausleistung des Wohnungseigentümers um die laufenden Ausgaben und Aufwendungen für das gemeinschaftliche Eigentum zu decken. Es setzt sich zusammen aus den Kosten für Betrieb, Heizung, Warmwasser, Instandsetzungsrücklage, Verwalterkosten und muss nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres genau abgerechnet werden. Die einzelnen Eigentümer treffen Vereinbarungen über die Art der Kostenverteilung.

  • Instandhaltungsrücklage. Zur Finanzierung eventuell notwendiger Reparaturen am Gebäude ist die Ansammlung einer angemessenen Geldsumme in Form der Instandhaltungsrücklage vorgeschrieben. Bis zum zweckbestimmten Verbrauch gehört die eingezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum.

  • Jahresabrechnung. Die Jahresabrechnung stellt für eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Gesamtabrechnung für die Gesamtanlage-, und die sich daraus ergebenden Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer dar. Der Verwalter stellt darin einmal im Jahr alle Ausgaben und Einnahmen zusammen. Die Einzelabrechnung erfolgt anhand eines Verteilungsschlüssels.

  • KfW. KfW ist die Abkürzung für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dabei handelt es sich um ein deutsches Kreditinstitut, welches durch Kredite mit niedrigem Zinsniveau den Erwerb und die Modernisierung von Wohnräumen fördert. Dabei werden spezielle Förderprogramme entwickelt.

  • Lageplan. Der Lageplan ist eine graphische, maßstabsgetreue Darstellung eines Objektes sowie seiner Lage, Umgebung und Situation. Zu den unterschiedlichen Arten von Lageplänen zählen z.B. Liegenschaftskarten, Stadtpläne, Deckenhöhenpläne oder Beschilderungspläne.

  • Marktwert. Der Marktwert - oftmals auch Verkehrswert genannt - beschreibt den aktuellen Wert einer Immobilie.

  • Nießbrauch. Nießbrauch bezeichnet das Recht, ein Haus oder ein Grundstück zu bewohnen und nach eigenem Ermessen zu nutzen. Das ist besonders für Menschen interessant, die ihr Eigenheim zu Lebzeiten an ihre Nachkommen weitergeben möchten.

  • Öffentliche Mittel. Öffentlich Mittel sind zinsverbilligte Geldmittel, die von den Bundesländern nach den Vorschriften des II. Wohnungsbaugesetzes vergeben werden, um zur Abdeckung des Wohnungsbedarfes einkommensschwacher Schichten der Bevölkerung beizutragen.

  • Pachtvertrag. Der Pachtvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Pächter im Gegensatz zum Mietvertrag nicht nur die Nutzung des Vertragsgegenstandes zugesichert bekommt, sondern auch den Ertrag aus dessen ordnungsgemäßer Nutzung. Der Verpächter erhält vom Pächter einen Pachtzins.

  • Qualitätssicherung. Um sicherzustellen, dass bei einem Bauvorhaben keine Mängel entstehen, empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätssicherung von der Angebotsprüfung bis hin zur Abnahme durch kompetente Fachleute.

  • Rendite. Der Begriff Rendite stellt das Verhältnis des Gewinns zu den Ausgaben dar. Sie wird meist in Prozent angegeben. Bei einer Kapitalanlage ist das Verhältnis zwischen investiertem Kapital und dem während eines Jahres erzielten Ertrag gemeint.

  • Sachwertverfahren. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Gebäuden angewandt die eigengenutzt werden. Um den Marktwert über dieses Verfahren zu ermitteln, werden unteranderem der Bodenwert, der Herstellungswert des Gebäudes, zusätzliche Bauteile (Carports, Swimmingpools, Garagen usw.), Außenanlagen und vieles mehr berücksichtigt. Auch wird berücksichtigt, wann das Gebäude gebaut wurde und wann evtl. Sanierungen und Renovierungen durchgeführt wurden.

  • Teilungserklärung. Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines bis zu diesem Zeitpunkt im alleinigen Besitz stehenden Grundstücks in Miteigentumsanteile. Jeder Miteigentumsanteil muss einem Sondereigentum zugeordnet sein (z.B. Wohnung, Keller, Stellplatz, Speicher etc.). Diese Erklärung muss gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben werden.

    In dieser Erklärung wird festgelegt, dass sich die Miteigentümer gegenseitig Sondereigentum an bestimmten Räumen zugestehen. Die Teilungserklärung muss von einem Notar notariell Beglaubigt werden.

  • Umbauter Raum. Der umbaute Raum beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung des umbauten Raumes (Kubatur) gehört zu den Bauunterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes (Wertermittlung) des zu finanzierenden Objektes benötigt.

  • Verkehrswert. Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Marktwert zum Bewertungsstichtag. Er kann durch verschiedene Verfahren ermittelt werden. Die Grundlage hierzu findet sich BauGB § 194 Verkehrswert und dem WertV BauGB §§ 192 – 199.

    In der Wertermittlungsverordnung sind 3 Verfahren möglich:

    • Vergleichswertverfahren
    • Ertragswertverfahren
    • Sachwertverfahren
  • Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und muss jährlich vom Verwalter aufgestellt werden. Es ist eine Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben.

  • Zinsbindung. Bei einer Zinsbindung ist der Zinssatz eines Darlehens für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben.

Ihr Ansprechpartner

Björn Disse
Inhaber

Diplom Sachverständiger (DIA)

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