Wissenswert: die Homeoffice-Pauschale
Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen doch nicht alle Betroffenen profitieren.
Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das
Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu
Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige
unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale
beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen.
Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag
ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage
gedeckelt.
Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits
bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die
Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit
entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive
der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den
meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren
Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die
Pauschale für sie absetzbar ist.
Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen doch nicht alle Betroffenen profitieren.