Häufig gestellte Fragen FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Immobilien. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, um Ihnen dabei zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unsere FAQ Übersicht bietet eine umfassende Informationsquelle, die Ihnen hilft, Unsicherheiten und Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien zu klären. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten gerne zur Verfügung. Wir sind immer bestrebt, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.

Wir bieten Kompetenz, Sicherheit und kennen den optimalen Verkaufspreis Ihrer Immobilie, durch unsere jahrzehntelange Markterfahrung. Mit uns erleben Sie ein perfektes Verkaufsergebnis. In fast jeder Straße wurde bereits eine Immobilie durch uns vermittelt innerhalb der letzten 52 Jahre. Mit unserer Leistungsgarantie erfahren Sie eine schnelle und sichere Abwicklung mit finanzstarken bonitätsgeprüften Kunden. Durch unsere einzigartige Fotopräsentation und 360 Grad Rundgänge können wir den besonderen Wert Ihrer Immobilie vermitteln. Um höchste Aufmerksamkeit zu gewährleisten wird Ihre Immobilie mit der größten Reichweite im Internet und den Immobilienportalen vermarktet, damit Sie der potentielle Käufer direkt als Erstes sieht. Wir sind für die Interessenten erreichbar, während unser Auftraggeber sich seinem Alltag widmen kann und kümmern uns um alle Anliegen.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre wird mit höchster Diskretion gewährleistet, so dass Sie auf Wunsch auch bis zum finalen Verkauf unerkannt auftreten können, damit niemand auf Sie persönlich schließen kann.

Wir bieten den rundum Komplettservice.

Objektaufnahme, Immobilienbewertung, Erreichbarkeit für die Interessenten, Beschaffung von Bauunterlagen, Aufbereitung von Plänen u. Grundrissen. Planung von Besichtigungen mit Bedarfsanalyse und Selektion. Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten, Preisverhandlungen, Kaufvertragserstellung und Planung des Notartermins. Finale Objektübergabe nach der Kaufpreiszahlung und sind auch weiterhin im Nachgang für Sie als Ansprechpartner erreichbar.

Objektaufnahme, Immobilienbewertung, Erreichbarkeit für die Interessenten, Beschaffung von Bauunterlagen, Aufbereitung von Plänen u. Grundrissen. Planung von Besichtigungen mit Bedarfsanalyse und Selektion. Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten, Preisverhandlungen, Kaufvertragserstellung und Planung des Notartermins. Finale Objektübergabe nach der Kaufpreiszahlung und sind auch weiterhin im Nachgang für Sie als Ansprechpartner erreichbar.

Ganz klar sollten Sie einen Immobilienfachmann mit entsprechender Berufsausbildung und Zertifizierung wählen, der auch Mitglied im IVD- Immobilienverband Deutschland ist.
Das sind Immobilienprofis mit Fachkunde und Sachkundenachweisen. Am besten Sie hören sich in der Region einmal um, welchen Immobilienmakler die ansässigen Steuerberater, Anwälte oder Banken empfehlen. Der Blick ins Internet hilft auch, wie die Rezessionen bei Google oder Immobilienscout sind.

Als Erstes über die bereits bekannten und vorgemerkten Kunden aus aktuellen Besichtigungen, die derzeit auf dem Markt suchen. Zusätzlich über höchste Sichtbarkeit im Internet und den Immobilienportalen. Je nach Immobilie und Verkäufer passen wir natürlich unsere Vermarktungsstrategie an mit z.B. einem 3-D Rundgang und einem Video für die sozialen Medien wie z.B. Instagram. Eine Immobilie kann aber auch vermarktet werden, ohne jemals online gewesen zu sein, durch unser großes Kundennetzwerk und unsere Suchdatenbank.

Die Selektion findet oftmals durch die Finanzierbarkeit der Interessenten statt. Je schneller die Kaufinteressenten eine Finanzierungsbestätigung vorweisen können, desto höher ist die Chance zum Kauf der Immobilie. Je nach Wunsch des Verkäufers entscheidet der Eigentümer oder der Makler. In der Regel entscheiden Verkäufer nach der Höhe des Kaufpreises, wann die Zusage kam oder nach Sympathie.

Sollte der Verkauf Ihrer Immobilie mehr Zeit beanspruchen als ursprünglich geplant, ermitteln wir die Gründe und erarbeiten eine neue Vermarktungsstrategie für Sie. Die Kosten für die Vermittlung Ihrer Immobilie ändern sich hierdurch nicht, für Sie entstehen keine weiteren Kosten.

Nein, wenn Sie nicht vor Ort sind, übernehmen und koordinieren wir alle nötigen Schritte - von der ersten Einschätzung bis zur notariellen Beurkundung vor Ort für Sie.

Sie müssten uns lediglich Zugang zu Ihrer Immobilie ermöglichen - z.B. über Ihren Mieter oder bei unbewohnten Immobilien mit einem Schlüssel.
Alle Absprachen können wir gerne bequem per Telefon und E-mail treffen.

Sie sehen, ein Immobilienverkauf kann mit dem richtigen Partner vor Ort auch aus der Entfernung bequem und sicher abgewickelt werden! Lassen Sie uns darüber sprechen!

Grundsätzlich erhält ein Immobilienmakler sein Erfolgshonorar nach einem abgewickeltem Immobilienverkauf mit notarieller Beurkundung. Somit hat der Auftraggeber die Gewissheit, dass der Makler höchstes Interesse an einer erfolgreichen Verkaufsabwicklung hat. Die ortsübliche Provision liegt in Baden-Württemberg schon immer bei 3% Provision zzgl. 19% MwSt. und ergibt somit 3,57% Maklercourtage. Über die Höhe der für Sie anfallenden Maklercourtage können wir gerne individuell sprechen, nachdem wir die Details Ihrer Immobilie kennen.

Ich bin sicher, wir finden eine - für alle Seiten passende - Lösung!

Können Sie. Aber wir würden Ihnen davon abraten. Erfahrungsgemäß ist das Kundeninteresse an einer Immobilie, die von mehreren Maklern gleichzeitig angeboten wird deutlich schlechter. Aus den genannten Gründen arbeiten wir ausschließlich im Alleinauftrag.

Mit einem Makleralleinauftrag übernehmen wir als einziger Makler exklusiv die Vermarktung Ihrer Immobilie. Besonderer Vorteil für Sie: maximales Engagement und ein auf Sie und Ihre Immobilie abgestimmtes Marketing- und Vermarktungskonzept.

Natürlich. Allerdings stellt sich die Frage, woher bekommen Sie den richten Verkaufspreis, wenn Sie noch keine Immobilie verkauft haben. Der Blick in die Immobilienportale bringt Ihnen keine Marktkenntnis, was tatsächlich wann zu welchem Preis verkauft wird. Der Verkaufspreis den Ihr Nachbar mal angeblich erzielt hat kann bei Ihrem Haus nicht angesetzt werden, weil jede Immobilie so individuell in seiner Lage, Ausstattung und Zustand ist. Einfach einen hohen Preis festlegen gemäß dem Motto runtergehen kann man ja immer, wird dazu führen, dass Sie unter Wert verkaufen. Andersrum kann es auch passieren, dass Ihr vermeintlicher guter Privatverkauf zum größten Verlust Ihres Lebens wird, wenn Sie im Nachgang durch uns erfahren, dass Ihre Immobilie völlig unter Wert an Ihrem Bekannten oder Käufer veräußert wurde.

Unterschätzen sollten Sie nicht den Aufwand eines solchen Vorhabens. Neben ausreichend Zeit für die Erreichbarkeit, sollten Sie auch firm in der Preisverhandlung sein, die Bonität Ihres Käufers nicht nur kennen, sondern auch prüfen.

Das kann immer erst nach einer Besichtigung vor Ort im Rahmen einer Bewertung ermittelt werden. Nichts ist so individuell wie eine Immobilie. Selbst ein Doppelhaus gleichen Baujahres kann in seiner Lage, Gebäudetechnik, Ausstattungsqualität und Zustand durch Nutzerverhalten so unterschiedlich sein, dass die Preise enorm auseinandergehen und eben nicht vergleichbar sind.

Wir lernen täglich bei Besichtigungen Menschen kennen, die eine Immobilie kaufen möchten. Diese Kaufinteressenten sind uns bereits persönlich bekannt und bekommen von uns die neuen Angebote, vor der Veröffentlichung am Markt angeboten, wenn die Suchkriterien passen.
Der Vorteil für Sie ist, dass Sie vielleicht schneller von Ihrer Traumimmobilie hören und damit auch eine größere Chance haben diese zu erwerben.

Wenn Sie uns damit beauftragen möchten, eine Immobilie für Sie zu suchen, nehmen wir Ihre Anforderungen gerne in unsere Suchkartei auf.

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über die Homepage oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein konkludenter Maklervertrag durch das Fernabsatzgesetz. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren. Nutzen Sie bitte hierzu unser Erklärvideo.

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zur Energieeinsparung des Gebäude-Energie-Gesetztes (GEG) früher: Energieeinsparverordnung ist ein Immobilienverkäufer zur Erstellung und Übergabe eines gültigen Energieausweises verpflichtet.

Für die Erstellung eines Energieausweises beauftragen wir einen zuverlässigen Energieberater. Hier kommt es auf das Gebäudebaujahr und der Anlagentechnik an, ob ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erstellt werden muss.

Bei der Objektübergabe müssen alle Schlüssel und Objektunterlagen sowie Versicherungsdokumente übergeben werden. Es empfiehlt sich alle Zählerstände wie Strom, Wasser, Gas am Tag der Übergabe abzulesen und die Energieversorger darüber zu informieren. Bei einer gebrauchten Immobilie wird kein Übergabeprotokoll benötigt, wie bei einer Mietsache. Sie schulden dem Käufer den Zustand wie bei der Besichtigung. Geregelt wird dies über den Kaufvertrag ist so üblich und angemessen, da Sie keine Gewährleistung bei einer gebrauchten Bestandsimmobilie haben. Anders ist es bei der Übergabe im Neubau. Dort ist genau zu dokumentieren, ob Mängel, Schäden oder Schönheitsfehler vorhanden sind, da der Bauträger Ihnen gegenüber 5 Jahre Gewährleistung hat.

Teilen sich mehrere Eigentümer ein Gebäude und damit meist auch ein Grundstück, schließen sie einen Vertrag. Die Immobilie besteht ja nicht nur aus den Wohnungen oder Geschäftsräumen. Sie umfasst möglicherweise auch das Treppenhaus, die Keller, den Dachboden, eine Tiefgarage, Stellplätze, Zugangswege, Grünanlagen und vieles mehr. Die Teilungserklärung legt für jede einzelne Partei der Eigentümergemeinschaft den Anteil an diesem Miteigentum fest. Die eigene Wohnung oder eigene gewerbliche Räume werden als Sondereigentum bezeichnet. Maßgebend für diese Regelungen sind § 3 und § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes. Das Grundbuchamt vermerkt im Grundbuch sowohl den Anteilsschlüssel, wie auch das jeweilige Sondereigentum.

Bisweilen regelt die Teilungserklärung auch ein bestimmtes Sondernutzungsrecht an der Gemeinschaftsfläche wie dem Garten oder dem Stellplatz auf dem Hof. Ausschließlich der Begünstigte darf dann dieses Recht wahrnehmen, obwohl die betreffenden Flächen zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Wer Teil einer Eigentümergemeinschaft wird muss zukünftig das Hausgeld zahlen! Es handelt sich hierbei um die Nebenkosten für die Eigentümer. Die Nebenkosten teilen sich in Betriebskosten, die Instandhaltungsrücklage, sowie die Kosten für die Verwaltung auf. Die Höhe des Hausgelds wird in einem Wirtschaftsplan ermittelt, bei der Eigentümerversammlung genehmigt und mit einem Verteilungsschlüssel, der auf Ihren Anteil an der Gemeinschaftsfläche basiert, werden die Kosten auf den jeweiligen Eigentümer umgelegt. Wie hoch das Hausgeld ist hängt vom Anteil der Wohnfläche und Ihren Verbräuchen ab.

Am Jahresende erstellt die Hausverwaltung eine Abrechnung, fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden, Überschüsse werden erstattet.

Ihr Ansprechpartner

Björn Disse
Inhaber

Diplom Sachverständiger (DIA)

+49 (0)7222 9444 0 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner Björn Disse