Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern
Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.
Teilung der Provision
In vielen Bundesländern mussten Immobilienkäufer bislang die Maklerkosten allein
übernehmen, vor allem Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen
profitieren von dieser Neuregelung. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten mussten
Käufer bislang die komplette Maklerprovision in Höhe von bis zu 7,17 Prozent des
Kaufpreises übernehmen.
Gesetz als Chance für Maklerbranche
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD sagt: Für
den Berufsstand ist die Neuregelung Herausforderung und Chance zugleich. Die
Herausforderung liegt in der wechselseitigen Begrenzung. Der Verkäufer verhandelt
künftig die Provision für den Käufer mit. Hierin liegt aber auch eine Chance. Denn nur
die professionellen und gut ausgebildeten Makler werden erfolgreich mit dem Verkäufer
verhandeln. Das ist gut für den Wettbewerb und die Professionalisierung der Branche.