Gewerbemiete: Umsatzsteuer auf Nebenkosten
Ist in einem gewerblichen Mietvertrag vereinbart, dass für die Grundmiete (Netto-Miete) Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, kann die Zahlung der Umsatzsteuer durch ergänzende Vertragsauslegung auch für alle Betriebs- und Nebenkosten fällig werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Vereinbarungen im Mietvertrag
Im vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag eine Miete in Höhe von 10.500 Euro zzgl.
Umsatzsteuer vereinbart. Zudem wurde dort festgelegt, dass der Mieter Betriebs- und
Nebenkosten zu zahlen hat zur Umsatzsteuer stand in diesem Zusammenhang nichts. In der
Nebenkostenabrechnung schlug die Vermieterin die Umsatzsteuer ebenfalls auf. Der Mieter
sah dies nicht ein und überwies lediglich den Nettobetrag der Nebenkostenabrechnung.
Das Urteil: Umsatzsteuer darf berechnet werden
Der BGH begründete sein Urteil damit, dass ein Vermieter, der sich zur Erhebung der
Umsatzsteuer entscheidet, den gesamten Umsatz aus dem Mietverhältnis und damit nach
Ansicht der Richter auch die Nebenkosten einschließt. Zudem wiesen die Richter darauf
hin, dass der Mieter wusste, dass die Vermieterin sich für die Umsatzbesteuerung
entschieden hatte, da diese auch auf die Miete anfiel.
[BGH XII ZR 6/20]