Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch
Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat dies betrifft wohl mehrere Kommunen.
Eigentümer klagt gegen Abwassergebühren
Neben den Steuern sind die Abwassergebühren der wohl größte Posten auf den meisten Nebenkostenabrechnungen. In Oer-Erkenschwick hatte ein Eigentümer gegen seinen Bescheid aus dem Jahre 2017 über knapp 600 Euro geklagt. Das OVG entschied nun, dass die Abrechnung um insgesamt 18 Prozent zu hoch ausgefallen ist. Bei 600 Euro Gebühren, die der Kläger bezahlen musste, wären das 120 Euro zu viel gezahlt.
Falsche Kalkulation
Die Stadt hat grobe Fehler bei der Abrechnung gemacht. So hatte sie bei der Abschreibung
der Entwässerungsanlagen immer den Neuwert geltend gemacht. Zudem waren die zugrunde
gelegten Zinsen viel zu hoch. Das Gebührenrecht schreibt vor, dass die Städte keinen
Gewinn durch Gebühren machen dürfen. Bislang gibt das Gesetz vor, dass Anschaffungs- und
Betriebskosten und auch die Zinssätze der letzten 50 Jahre gemittelt werden, um die
aktuellen Gebühren zu berechnen. So berechnete zum Beispiel Oer-Erkenschwick einen
Zinssatz von 6,52 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht hält dagegen einen Zinssatz von
nur 2,42 Prozent sowie einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren für angemessen. Wer
jetzt noch einen Gebührenbescheid bekommt oder kürzlich bekommen hat, sollte daher
unbedingt Widerspruch einlegen und auf die Entscheidung des OVG verweisen, rät der Bund
der Steuerzahler. Andere Städte in NRW müssen nun prüfen, ob sie ihre
Berechnungsgrundlage ändern müssen somit könnten kommende Abrechnungen für Bürger
deutlich günstiger ausfallen.
[OVG Münster, AZ 9 A 1019/20]